Allgemeine Geschäftsbedingungen „AGB“ Goodbye Darling GbR
Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Goodbye Darling GbR und dem Auftraggeber ausschließlich. Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform. Die AGB gelten mit Auftragserteilung als vereinbart. Von diesen Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern oder Dritten sind nur gültig, wenn Goodbye Darling GbR ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Goodbye Darling GbR ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1. Angebot, Leistungsumfang und Vertragsschluss
Der Umfang der von Goodbye Darling GbR zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angeboten. Sollte sich nach Angebotsannahme durch geänderte Anforderungen des Auftraggebers der Leistungsumfang ändern, hat Goodbye Darling GbR das Recht, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Falle bekommt der Auftraggeber ein neues Angebot. Wird diesem Angebot nicht zugestimmt, wird der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang umgesetzt. Die Angebotsannahme erfolgt durch die Bestätigung des Auftraggebers, mündlich, fernmündlich, schriftlich, oder per E-Mail. Die Angebote von Goodbye Darling GbR sind freibleibend.
2. Auftragsabwicklung
a. Goodbye Darling GbR ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen und dritte Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
b. Goodbye Darling GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.
c. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Goodbye Darling GbR gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
d. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Goodbye Darling GbR abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Goodbye Darling GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
e. Wünscht der Auftraggeber, dass Goodbye Darling GbR ihm auftragsrelevante Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren. Goodbye Darling GbR stellt jedoch keinerlei offene Arbeitsdateien zur Verfügung. Goodbye Darling GbR haftet nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Goodbye Darling GbR ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
3. Leistungserbringung und Lieferung
a. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Goodbye Darling GbR ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt Goodbye Darling GbR mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war.
b. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so verzögern sich entsprechend die Leistungserbringung und auch verbindlich zugesagte Liefertermine. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Goodbye Darling GbR Schadenersatzansprüche geltend machen.
c. Goodbye Darling GbR hat Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers auch bei vereinbarten Lieferterminen und – fristen nicht zu vertreten, sofern diese auf höherer Gewalt beruhen.
4. Urheber- und Nutzungsrechte, Gestaltungsfreiheit und Eigentumsvorbehalt
a. Die Entwürfe und Reinzeichnungen von Goodbye Darling GbR dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Sie sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen ohne Genehmigung des Urhebers weder im Original noch als Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Die Desigerin behält alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für die Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum.
b. Bei Verstoß gegen Punkt 4 hat der Auftraggeber an Goodbye Darling GbR zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
c. Goodbye Darling GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Goodbye Darling GbR bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
d. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Goodbye Darling GbR und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
e. Goodbye Darling GbR ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, an die Berater zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht Goodbye Darling, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
f. Von allen vervielfältigten Arbeiten muss der Auftraggeber Goodbye Darling GbR einwandfreie Muster unentgeltlich überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen; die Anzahl bedarf der vorherigen Vereinbarung je nach Auftragsarbeit.
g. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
h. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Goodbye Darling, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Design-Leistungen für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
i. Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten Goodbye Darling GbR formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung Goodbye Darling. Im Rahmen des Auftrags besteht für Goodbye Darling GbR Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
j. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten
Mehrkosten zu tragen.Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Goodbye Darling GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht Goodbye Darling, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
k. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Goodbye Darling GbR übergebenen Vorlagen (z.B. Fotos, Videos, Grafiken, Muster, Texte, Kompositionen, Klänge usw.) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Goodbye Darling GbR im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
b. Rechnungen sind 10 Tage nach Rechungsstellung zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen auf den Rechnungen vermerkt sind.
c. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Druckvorlagen oder der Vervielfältigungsstücke oder bei Veröffentlichung im Internet oder anderen Publikationsmedien fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Goodbye Darling GbR Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
d. Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Goodbye Darling. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung Goodbye Darling GbR erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Goodbye Darling GbR berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Goodbye Darling GbR für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
e. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Mit-Urheberrecht, es sei denn, dieses ist ausdrücklich und schriftlich zwischen Goodbye Darling GbR und ihrem Auftraggeber vereinbart worden.
f. Goodbye Darling GbR ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs, erstmals 30 Tage nach Rechnungsdatum, zu mahnen. Bei jeder Mahnung ist Goodbye Darling GbR zu Erhebung einer Mahnpauschale in Höhe von fünf Euro berechtigt. Sämtliche Kosten für die Beibringung geschuldeter Rechnungsbeträge durch Inkassofirmen und/oder gerichtliche Mahnverfahren trägt der Schuldner.
g. Für die in Anspruch genommenen Leistungen sind durch den Auftraggeber Beiträge an die Künstlersozialkasse abzuführen.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
a. Sonderleistungen werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
b. Goodbye Darling GbR ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Goodbye Darling GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen.
c. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Goodbye Darling GbR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Goodbye Darling GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.
d. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
e. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
7. Eigentum, Rückgabepflicht
a. An Texten, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Goodbye Darling GbR nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
b. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum Goodbye Darling. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
c. Hat Goodbye Darling GbR dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung Goodbye Darling GbR geändert werden.
d. Die Rücksendung zur Berater gemäß Ziffer 7 sämtlicher in Ziffer 7 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
a. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Goodbye Darling GbR Korrekturmuster vorzulegen.
b. Die Produktionsüberwachung durch Goodbye Darling GbR erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Goodbye Darling GbR berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Goodbye Darling GbR einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Goodbye Darling GbR ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
9. Haftung Berater
a. Goodbye Darling GbR haftet für entstandene Schäden z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Goodbye Darling GbR auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
b. Für Aufträge, die in Absprache mit dem Auftraggeber in seinem Namen und auf seine Rechnung an Dritte erteilt werden, übernimmt Goodbye Darling GbR gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Goodbye Darling GbR trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. Goodbye Darling GbR tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.
c. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
d. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung Goodbye Darling.
e. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Goodbye Darling GbR geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
f. Goodbye Darling GbR haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
g. In keinem Fall haftet Goodbye Darling GbR für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.
h. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Waren oder durch grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
i. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und von Goodbye Darling GbR nicht zu vertreten sind ( z.B. Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen und Verkehrsstörungen) – gleichgültig ob diese Ereignisse bei Goodbye Darling GbR oder dessen Erfüllungsgehilfen eintreten, berechtigen Goodbye Darling, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hin auszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben genannten Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar ist. Eine Haftung durch Goodbye Darling GbR ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10. Haftung des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen termingerecht an Goodbye Darling GbR zur Verfügung gestellt werden.
b. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der notwenigen Unterlagen und Informationen, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Goodbye Darling GbR zu verantworten sind.
c. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere die Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Goodbye Darling GbR hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
d. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Goodbye Darling GbR insoweit entfällt.
e. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Goodbye Darling GbR geltend zu machen. Nach dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
11. Gewährleistung und Reklamation von Mängeln
a. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und unverzüglich nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
b. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden. Jede Vertragspartei kann die Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge verlangen.
c. Abweichungen vom Vertrag, die für die Verwendbarkeit der Ware unwesentlich sind, ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
d. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt Goodbye Darling GbR nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
e. Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren.
f. Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für Goodbye Darling GbR eine angemessene Frist zur Verfügung zu stellen. Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
12. Vertragsrücktritt und Kündigung
a. Die Verträge werden in der Regel projektgebunden geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher nach Auftragserteilung nicht mehr möglich.
b. Goodbye Darling GbR wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Auftraggeber übergebene Material rechts- oder sittenwidrig, verfassungsrechtlich bedenklich oder technisch nicht verwendbar ist.
c. Eine jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder E-Mail.
d. Im Rahmen eines Betreuungsvertrages ist Goodbye Darling GbR zu Änderungen seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit diese Änderungen keinerlei Beeinträchtigungen der Rechte des Auftraggebers darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Auftraggeber schriftlich informiert. Ferner ist Goodbye Darling GbR zu Vertragsänderungen berechtigt, die sich aus veränderten technischen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben.
e. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die Goodbye Darling GbR nicht zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, so ersetzt er Goodbye Darling GbR den daraus entstandenen Schaden und die bereits erbrachten Leistungen, mindestens in Höhe von 30 v.H. des Auftragswertes. Bei Nichtabnahme vorgelegter Entwürfe mit Auftragskündigung ist ein vorher vertraglich festgesetztes Ausfallshonorar auf die schon erstellten Werke zu entrichten.
13. Datenschutz
a. Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei Goodbye Darling GbR in elektronischer Form gespeichert. Sie ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
b. Goodbye Darling GbR ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von Goodbye Darling GbR dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für Goodbye Darling GbR mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.
c. Personenbezogene Daten werden auf schriftlichen Antrag des Berechtigten gelöscht. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei Goodbye Darling GbR statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht, nachdem das berechtigte Interesse an ihrer Speicherung endet.
14. Schlussbestimmungen
a. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber nicht anders schriftlich vereinbart, der Sitz von Goodbye Darling, derzeit Fürth.
b. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist immer der Sitz von Goodbye Darling. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher). Wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist der Sitz von Goodbye Darling GbR der Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Ansprüchen.
c. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.
d. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Stand: April 2020